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BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist für die Einlegung einer beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde auf Grund einer Beantragung von Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.1996 - 6 S 2978/95
- BVerwG, 27.03.1996 - 5 PKH 15.96
- BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96
- BVerwG, 16.06.1997 - 5 B 77.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.03.1996 - 5 PKH 15.96
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96
Nachdem ihm durch Beschluß vom 27. März 1996 - BVerwG 5 PKH 15.96 -, zugestellt am 12. April 1996, Prozeßkostenhilfe bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet war, hat er durch den ihm beigeordneten Rechtsanwalt am 25. April 1996, und damit nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO fristgerecht binnen zwei Wochen, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. - BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92
Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der …
Auszug aus BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 77.96
Nach der Rechtsprechung des Senats verbleibt einem Verfahrensbeteiligten, der Prozeßkostenhilfe beantragt und deshalb die Frist für die Einlegung der von ihm beabsichtigten Nichtzulassungsbeschwerde versäumt hat, nach der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen dieser Versäumung eine Begründungsfrist von einem Monat, deren Lauf mit der Zustellung des Wiedereinsetzungsbeschlusses beginnt (vgl. Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 -).